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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen unseren Shop nutzen können, unabhängig von Sehvermögen, Motorik oder eingesetzten Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit von mass-fenster.de, benennt bekannte Einschränkungen und sagt Ihnen, wie Sie uns erreichen, wenn etwas nicht zugänglich ist.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr, ihre Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Maßstab sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA aufbaut.

Stand der Umsetzung

Wir schätzen mass-fenster.de als teilweise konform mit den Anforderungen der Stufe AA ein. Das bedeutet: Die meisten Anforderungen sind erfüllt, einzelne Bereiche sind es noch nicht. Die bekannten Einschränkungen nennen wir weiter unten.

Diese Einschätzung beruht auf einer eigenen Prüfung, nicht auf einem externen Gutachten. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist vorgesehen.

Was bereits umgesetzt ist

  • Alle Inhalte sind ohne Maus erreichbar, die Reihenfolge beim Durchtabben folgt der Leserichtung, und das aktive Element ist sichtbar hervorgehoben
  • Texte erreichen gegenüber dem Hintergrund einen Kontrast von mindestens 4,5 zu 1, große Schrift mindestens 3 zu 1
  • Die Seiten lassen sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen oder waagerecht gescrollt werden muss
  • Überschriften sind in einer sinnvollen Rangfolge ausgezeichnet, jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift
  • Bilder tragen einen Alternativtext, rein schmückende Bilder sind als solche gekennzeichnet
  • Formularfelder sind mit sichtbaren Beschriftungen verbunden, Pflichtfelder sind gekennzeichnet, Fehlermeldungen benennen das betroffene Feld
  • Farbe ist nie das einzige Mittel, um eine Information zu vermitteln
  • Die Seitensprache ist ausgezeichnet, Vorlesewerkzeuge sprechen den Text korrekt aus
  • Bewegte Darstellungen halten an, wenn im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt ist

Bekannte Einschränkungen

Die folgenden Bereiche erfüllen die Anforderungen noch nicht vollständig. Wir arbeiten daran und nennen jeweils den Grund.

  • Fensterkonfigurator: Die maßstäbliche Vorschau des Fensters ist eine Grafik, deren Änderungen von Vorlesewerkzeugen nicht angesagt werden. Alle gewählten Werte stehen aber zusätzlich als Text daneben, sodass die Konfiguration ohne die Grafik nachvollziehbar bleibt
  • Eingebundene Karte: Die Kartendarstellung eines Drittanbieters lässt sich nur eingeschränkt mit der Tastatur bedienen. Die Anschrift steht deshalb zusätzlich als Text daneben
  • Einzelne Bilder aus Herstellerunterlagen tragen noch keinen aussagekräftigen Alternativtext
  • Herunterladbare Unterlagen im PDF-Format sind noch nicht durchgängig barrierefrei ausgezeichnet

Alternativen

Wenn Sie eine Seite oder eine Funktion nicht nutzen können, nehmen wir Ihre Bestellung auch telefonisch auf. Rufen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr an unter 08131 6681430. Wir nehmen Maße, Ausführung und Anschrift auf und schicken Ihnen das Angebot in der Form zu, die für Sie zugänglich ist.

Ebenso können Sie uns schreiben an info@mass-fenster.de. Auf Wunsch senden wir Ihnen Angebot und Auftragsbestätigung als reinen Text statt als PDF.

Barrieren melden

Ist Ihnen etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist? Schreiben Sie uns an info@mass-fenster.de mit dem Betreff Barrierefreiheit. Hilfreich sind für uns die Adresse der Seite, eine Beschreibung des Problems und die von Ihnen verwendete Technik, etwa das Vorlesewerkzeug oder der Browser.

Wir antworten innerhalb von zwei Wochen. Wenn die Behebung länger dauert, nennen wir Ihnen einen Zeitrahmen und eine Übergangslösung.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Rückmeldung, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden. Sie ist bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt und für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt im September 2026 überprüft. Wir aktualisieren sie, sobald sich am Stand der Umsetzung etwas ändert, mindestens aber einmal jährlich.