Energieberatung und Fördermittel
Neue Fenster senken den Wärmeverlust und können gefördert werden. Welche Programme infrage kommen, hängt vom erreichten Uw-Wert, vom Umfang der Sanierung und davon ab, ob ein Fachplaner eingebunden ist. Hier steht, was Sie vorher wissen sollten.

Der Weg zur Förderung
Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer zuerst bestellt und dann den Antrag stellt, geht in den meisten Programmen leer aus.
Anforderung prüfen
Das Gebäudeenergiegesetz nennt für den Fenstertausch im Bestand einen Höchstwert von 1,3 für den Uw-Wert. Für Förderung müssen Sie deutlich darunter liegen, üblicherweise bei 0,95 oder besser.
Was die Werte bedeuten, erklärt der Beitrag U-Werte verstehen.
Fachplaner einbinden
Viele Programme verlangen einen Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahme bestätigt. Dessen Honorar ist in der Regel selbst förderfähig.
Antrag stellen, bevor Sie bestellen
Das ist der Punkt, an dem die meisten scheitern. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein, sonst entfällt der Anspruch.
Bestellen und einbauen lassen
Erst danach kommt der Auftrag ins Werk. Heben Sie Auftragsbestätigung, Rechnung und die technischen Datenblätter auf, sie gehören zum Nachweis.
Nachweis einreichen
Der Fachplaner bestätigt die Ausführung, Sie reichen die Unterlagen ein. Die Auszahlung erfolgt danach.
Bedingungen ändern sich häufig
Fördersätze, Höchstbeträge und Anforderungen werden regelmäßig angepasst. Was heute gilt, kann in sechs Monaten anders sein. Verlassen Sie sich nicht auf Angaben in Foren oder auf älteren Websites, sondern auf die aktuelle Richtlinie und auf Ihren Fachplaner. Wir nennen Ihnen gern die Werte unserer Systeme, damit Sie prüfen können, ob sie reichen.

Was neue Fenster wirklich bringen
Der Sprung von Zweifach auf Dreifach senkt den Uw-Wert eines Normfensters von etwa 1,3 auf etwa 0,95. Das sind rund 27 Prozent weniger Verlust über die Fensterfläche.
Ob sich das rechnet, hängt an der Fläche, an der Himmelsrichtung und an der Heizung. Bei einer Nordfassade mit großen Flächen lohnt es fast immer, bei einem einzelnen Badfenster im Süden kaum.
Rechnen Sie nicht nur mit Heizkosten. Eine wärmere Scheibeninnenseite verhindert den Kaltluftabfall vor dem Fenster und macht den Platz am Fenster im Winter nutzbar. Dieser Gewinn taucht in keiner Amortisationsrechnung auf.

Lüftungskonzept nicht vergessen
Bei größeren Sanierungen verlangt die Norm DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept. Wenn Sie mehr als ein Drittel der Fenster tauschen, sollten Sie das prüfen lassen.
Der Hintergrund ist einfach: Neue Fenster sind dichter als alte. Die Feuchtigkeit, die früher durch undichte Fugen entwich, bleibt jetzt im Raum. Ohne Konzept steigt die Schimmelgefahr.
- Lüftungselemente im Fensterrahmen für einen Grundluftwechsel
- Regelmäßiges Stoßlüften statt dauerhaftem Kippen
- Näheres im Beitrag Kondenswasser am Fenster
Häufige Fragen zur Förderung
Stellen Sie den Antrag für mich?
Nein. Das übernimmt Ihr Energieeffizienz-Experte, wir liefern die technischen Daten.
Welchen Uw-Wert erreichen Ihre Fenster?
Je nach Profil und Verglasung. Der Konfigurator zeigt die Werte bei der Auswahl.
Reicht der Tausch einzelner Fenster?
Für viele Programme nein. Lassen Sie das vorher prüfen.
Zählt der Einbau zur Förderung?
In der Regel ja, wenn er von einem Fachbetrieb ausgeführt wird, siehe Montage.
Gibt es Förderung für Einbruchschutz?
Ja, mit eigenen Bedingungen und meist nur für geprüfte Elemente, siehe Widerstandsklassen.
Wen frage ich zuerst?
Einen Energieeffizienz-Experten. Für technische Fragen uns, siehe Kontakt.
Werte sehen, bevor Sie den Antrag stellen
Wählen Sie Profil und Verglasung im Konfigurator und notieren Sie die Werte für Ihren Fachplaner. Bestellen können Sie danach immer noch.